SchSiMeistPrV — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungAnlage 1 SchSiMeistPrV(zu den §§ 7 und 8) Bewertungsmaßstab und -schlüsselVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit § 13Anlage 2 (Fundstelle: BGBl. I 2019, 2242 - 2243) § 13Anlage 2